Export · EU & Drittland
Fahrzeug-Export weltweit
Vom Kauf bis zur Verzollung: Wir wickeln den Fahrzeug-Export europaweit und darüber hinaus ab — mit transparenten Festpreisen und kompletter Dokumentenabwicklung.
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Bestand online oder vor Ort — wir reservieren auf Anfrage.
Dokumente
COC-Papiere, Rechnung, Ausfuhranmeldung — wir bereiten alles vor.
Zoll & Kennzeichen
EUR-1, Zoll- oder Kurzzeitkennzeichen inklusive Versicherung.
Übergabe
Abholung in Mainaschaff oder Übergabe an Ihre Spedition.
Innerhalb EU
EUAusfuhrkennzeichen · COC-Papier
Außerhalb EU
3RD CTRYZollanmeldung · EUR.1-Bescheinigung · Zoll-/Kurzzeitkennzeichen
Festpreise
| Leistung | Inklusive | Preis |
|---|---|---|
| Ausfuhranmeldung | inkl. EUR-1 (falls nötig), inkl. Vorführung Hauptzollamt | 100 € |
| COC-Papier | EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, je nach Hersteller | ab 250 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 5 Tage, inkl. Versicherung und Unterlagen | 150 € |
| Zollkennzeichen 15 Tage | inkl. Versicherung, Vorführung, Kfz-Steuer | 350 € |
| Zollkennzeichen 30 Tage | inkl. Versicherung, Vorführung, Kfz-Steuer | 450 € |
| DHL-Gebühren | Versand der Fahrzeugpapiere per DHL | 80 € |
Zoll-Erfahrung seit 2003
Häufige Fragen zum Export
01
Welche Dokumente brauche ich für den Drittland-Export?
Welche Dokumente brauche ich für den Drittland-Export?
Rechnung, Ausfuhranmeldung und EUR-1 erstellen wir; Sie benötigen nur einen gültigen Ausweis und ggf. Firmenpapiere.
02
Wie lange gelten Kurzzeit- und Zollkennzeichen?
Wie lange gelten Kurzzeit- und Zollkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen 5 Tage, Zollkennzeichen wahlweise 15 oder 30 Tage — Versicherung und TÜV/AU sind enthalten.
03
Kaufe ich netto oder brutto?
Kaufe ich netto oder brutto?
Bei nachgewiesener Ausfuhr in ein Drittland (außerhalb der EU) ist der Verkauf als Ausfuhrlieferung steuerfrei. Innerhalb der EU ist die Lieferung an Unternehmer als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei, wenn das Fahrzeug regelbesteuert ist (Mehrwertsteuer ausgewiesen). Differenzbesteuerte Gebrauchtfahrzeuge (§ 25a UStG) sind davon ausgeschlossen. Voraussetzungen sind u. a. die gültige USt-IdNr. des Käufers und die Gelangensbestätigung. Ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen, prüfen wir im Einzelfall vorab.